Unverschuldet in einen Unfall geraten? Unsere Kfz-Sachverständigen beziffern Ihren Schaden vollständig – für Sie kostenlos, weil die Versicherung des Unfallgegners das Gutachten bezahlt. Im Raum Düsseldorf sind wir in rund 30 Minuten bei Ihnen, das fertige Gutachten erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden. Erreichbar sind wir rund um die Uhr unter 0176 22 54 43 35.
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen. Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten, sobald der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro liegt. Nur ein unabhängiges Gutachten erfasst alle Ansprüche vollständig: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen und die Unkostenpauschale.
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht nur bei echten Bagatellschäden. Er enthält keine Wertminderung und hat vor Gericht kaum Beweiskraft.
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Gutachten – für Sie entstehen keine Kosten. Bei Teilschuld werden die Kosten anteilig erstattet. Wert- und Oldtimergutachten ohne Unfall bezahlen Sie selbst; dafür erstellen wir Ihnen gern ein Angebot.
Auto-Experts Tassone gibt es seit 1984. Heute arbeiten mehr als 30 Mitarbeiter für uns, darunter Kfz-Meister und Ingenieure. Die Schadengutachten verantwortet Jörg Bode.
Neben Düsseldorf sind unsere Sachverständigen auch in den Nachbarstädten im Einsatz: als Kfz-Gutachter in Wuppertal, als Kfz-Gutachter in Oberhausen, in Solingen, Remscheid, Hilden und Langenfeld sowie als Unfallgutachter in Neuss. Als Partner von TÜV SÜD bieten wir außerdem die Hauptuntersuchung in Düsseldorf und weitere Prüfungen an – alle Prüfstellen finden Sie auf der Standorte-Seite.
Wer bezahlt den Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Bei Teilschuld werden die Kosten anteilig erstattet.
Darf ich den Gutachter selbst wählen?
Ja. Als Geschädigter bestimmen Sie selbst, welcher Sachverständige den Schaden begutachtet. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.
Ab wann lohnt sich ein Gutachten statt eines Kostenvoranschlags?
Ab einem Schaden von rund 750 Euro. Darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag. Im Zweifel beraten wir Sie kostenlos am Telefon.
Wie schnell bekomme ich das Gutachten?
In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung.
Was ist, wenn ich eine Teilschuld habe?
Dann trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten entsprechend der Haftungsquote. Den Rest zahlen Sie selbst oder Ihre Vollkaskoversicherung.
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Gutachter-Hotline: 0176 22 54 43 35 · E-Mail: info@auto-experts.de