Im Bereich der Oldtimer-Gutachten gibt es für die Prüfingenieure der TÜV SÜD seit März 2007 ein neues Betätigungsfeld (§ 23 StVZO). Sie bieten ihre Dienstleistungen zur Einstufung als Oldtimer direkt den Liebhabern historischer Fahrzeuge an. Das Fahrzeuggutachten wird dann vom TÜV SÜD-Prüfingenieur erstellt, so dass die bisher übliche Vorfahrt bei der Technischen Prüfstelle nicht mehr nötig ist. Wir können Ihnen diesen Service anbieten und das Gutachten, das die Voraussetzung für die Oldtimer-Einstufung ist, erstellen.
Wichtig ist die neue Definition eines Oldtimers: Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.
Wir stellen im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit Ihr Fahrzeug diesen Anforderungen entspricht.
Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der Begutachtung kleinere Mängel oder auch normale Spuren der Jahre haben. Trotzdem muss es jedoch in jedem Fall voll fahrbereit sein, darf keine Durchrostungen aufweisen und muss sich in einem Zustand befinden, der keine sofortigen Arbeiten notwendig werden lässt. Auch sollten keine wesentlichen Teile fehlen, sowie ein guter Pflege und Erhaltungszustand erkennbar sein.
Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine unreparierten Unfallschäden aufweist. Auch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein. Zusammenfassend könnte man also sagen: «Es muss nicht schön, aber gebrauchsfähig sein.»
Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.