Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer ("H-Kennzeichen")
Seit dem 10. Februar 2006 ist es «amtlich» und in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt: Ab dem 1. März 2007 gelten für die Wiederzulassung für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge neue Rahmenbedingungen. Ebenso wird die Begutachtung für die Anerkennung
von Fahrzeugen als Oldtimer neu geregelt. Die Prüfingenieure der TÜV SÜD bieten diese bisher monopolisierten Tätigkeiten seit März 2007 an.
Was wird alles geprüft?
Bei der HU prüfen wir insgesamt über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug. Hier die wichtigsten:
