BOKraft-Untersuchungen

nach § 41,42 BOKraft

BOKraft Düsseldorf

Untersuchungen nach §§ 41, 42 BOKraft

Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Speziell für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr wurde die „BOKraft“ erlassen.

Der Geltungsbereich der BOKraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmen in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen.

Dies bedeutet, dass grundsätzlich Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich gemäß den Prüfpunkten der BOKraft untersucht werden müssen.

Grundlagen der Personenbeförderung

Definition und Zweck der Personenbeförderung

Die Personenbeförderung umfasst die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind. Der Hauptzweck der Personenbeförderung ist es, eine sichere und zuverlässige Beförderung von Personen von einem Ort zum anderen zu gewährleisten. Diese Beförderung kann sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich erfolgen. Ob im Linienverkehr oder im individuellen Transport, die Personenbeförderung spielt eine zentrale Rolle im täglichen Verkehr und trägt wesentlich zur Mobilität der Bevölkerung bei.

Rechtliche Grundlagen

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bildet die rechtliche Grundlage für die Personenbeförderung in Deutschland. Es regelt die Genehmigung von Personenbeförderungsdiensten, stellt Sicherheitsanforderungen an die Fahrzeuge und definiert die Pflichten der Kraftfahrunternehmen. Das PBefG ist somit ein unverzichtbares Regelwerk, das sicherstellt, dass die Personenbeförderung sicher und effizient durchgeführt wird. Für Unternehmen im Personenverkehr ist die Einhaltung der Bestimmungen des PBefG eine Grundvoraussetzung für den Erhalt der notwendigen Genehmigungen.

Prüfung nach BOKraft

§ 41 BOKraft: Prüfungspflicht

§ 41 BOKraft legt die Prüfungspflicht für Kraftfahrunternehmen fest, die Personenbeförderungsdienste anbieten. Diese Pflicht umfasst die regelmäßige Überprüfung der Fahrzeuge und der Fahrer, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Die Einhaltung dieser Prüfungspflicht ist eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung und den Betrieb von Personenbeförderungsdiensten. Durch die regelmäßigen Untersuchungen nach BOKraft wird gewährleistet, dass die Fahrzeuge stets in einem verkehrssicheren Zustand sind und die Sicherheit der beförderten Personen jederzeit gewährleistet ist.

Terminanfrage

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