1.Die Gewährleistung von Auto-Experts umfasst nur die ihr gemäß Ziffer II.1 bzw. Ziffer II.3 in Auftrag gegebenen Leistungen. Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Gesamtanlage, zu der die begutachteten oder geprüften Teile gehören, wird damit nicht übernommen; insbesondere trägt Auto-Experts keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Anlagen, soweit diese Fragen nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrages sind. Auch in letzterem Fall werden die Gewährleistungspflichten und die rechtliche Verantwortung des Herstellers weder eingeschränkt noch übernommen.
Für den Fall, dass Auto-Experts aufgrund eines ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisses, auf das sie keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (höhere Gewalt), ihre Leistungen ganz oder teilweise oder nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann, ist sie von der Erbringung ihrer Leistungen so lange befreit, wie das Ereignis und dessen Folgen andauern. Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen insoweit nicht. Auto-Experts ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich in Textform über das Ereignis, die ausgesetzten Leistungspflichten sowie die voraussichtliche Dauer der Aussetzung der Leistungspflichten zu informieren. Gleiches gilt, wenn die dem Auftraggeber mitgeteilte voraussichtliche Dauer der Aussetzung sich wesentlich verändert.
Dauert das Ereignis länger als 6 Monate ab erstmaliger Information sind Auto-Experts und der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Aussetzung einer Zahlungsverpflichtung kann nicht auf höhere Gewalt gestützt werden.
Stand: 9.7.2025
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