Schadengutachten
Wer den Schaden hat, muss den Gutachter bestimmen
Wer den Schaden hat, muss den Gutachter bestimmen
Es passiert schneller als man denkt und öfter als man glaubt. Jedes Jahr zählt die Statistik rund vier Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Gott sei Dank bleibt es meistens „nur“ bei einem Blechschaden.
Wenn Sie allerdings selbst betroffen sind, ist das dennoch hochgradig ärgerlich. Auch wenn Sie nicht schuld sind. In diesem Fall müssen Sie den Schaden übrigens möglichst schnell von neutraler Seite feststellen lassen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können. Denn als Unfallgeschädigter dürfen Sie den Gutachter Ihres Vertrauens selbst wählen.
Welche Reparaturkosten werden für die Instandsetzung meines Wagens anfallen? Wie hoch ist die Wertminderung? Oder handelt es sich gar um einen Totalschaden? Wie hoch sind dann der Wiederbeschaffungswert und der Restwert? Fragen, die auf der Grundlage des Schadengutachtens entschieden werden. Aufgrund Ihrer jahrzehntelangen Kompetenz sind unsere Experten die perfekte Anlaufstelle, um sich beraten und das Schadensgutachten erstellen zu lassen. Sie können sich telefonisch an Ihr TÜV SÜD Service-Center wenden oder den Auftrag schriftlich erteilen (Auftragsformular als Download rechts).
WICHTIG:
Bei Bagatellschäden (bis etwa 750 Euro) wird die Gutachtengebühr eventuell nicht von der gegnerischen Versicherung erstattet; unsere Experten werden Ihnen in diesen Fällen auch von
der Erstattung eines Vollgutachtens abraten und Ihnen ggf. preisgünstigere, erstattungsfähige Dienstleistungen anbieten.
Ob Bagatelle oder größerer Blechschaden: Wenn Sie in eine Unfallsituation geraten, sollten Sie wissen, was es dann alles zu regeln gilt. Wichtige Informationen dazu gibt es in Ihrem TÜV SÜD Service-Center.
WICHTIG:
- Ein neutrales Schadengutachten sorgt für Rechtssicherheit und bestmögliche
Schadensregulierung. - Sie bekommen kompetente Beratung durch erfahrene Spezialisten.
- Sie erhalten hilfreiche Hinweise – zum Beispiel bei Bagatellschäden, bei denen die Gutachtengebühr eventuell nicht von der
gegnerischen Versicherung übernommen wird.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.
Kosten für Schadengutachten
Sollte Ihr Fahrzeug bei einem Unfall, an dem Sie keine Schuld haben, beschädigt werden, gehören die Kosten zur Ermittlung der Reparaturkosten (Schadengutachten) zum Schadenumfang und müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Bei einer Teilschuld werden die Kosten für das Gutachten seitens der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nur im Rahmen der festgestellten Haftungsquote übernommen werden.
Kaskoschäden (Kaskogutachten)
Bei einem selbstverschuldeten Unfall, Wildschaden, Hagelschaden oder ähnlichem ist der Kasko-Vertrag mit Ihrer Versicherung bindend.
Sollten Sie oder wir von der Kaskoversicherung beauftragt werden, erstellen wir das Kasko-Gutachten.