Wer den Schaden hat, muss den Gutachter bestimmen
Es passiert schneller als man denkt und öfter als man glaubt. Jedes Jahr zählt die Statistik rund vier Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Gott sei Dank bleibt es meistens „nur“ bei einem Blechschaden.
Wenn Sie allerdings selbst betroffen sind, ist das dennoch hochgradig ärgerlich. Auch wenn Sie nicht schuld sind. In diesem Fall müssen Sie den Schaden übrigens möglichst schnell von neutraler Seite feststellen lassen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können. Denn als Unfallgeschädigter dürfen Sie den Gutachter Ihres Vertrauens selbst wählen.
Welche Reparaturkosten werden für die Instandsetzung meines Wagens anfallen? Wie hoch ist die Wertminderung? Oder handelt es sich gar um einen Totalschaden? Wie hoch sind dann der Wiederbeschaffungswert und der Restwert? Fragen, die auf der Grundlage des Schadengutachtens entschieden werden. Aufgrund Ihrer jahrzehntelangen Kompetenz sind unsere Experten die perfekte Anlaufstelle, um sich beraten und das Schadengutachten erstellen zu lassen. Sie können sich telefonisch an Ihr TÜV SÜD Service-Center wenden oder den Auftrag schriftlich erteilen.