
Haben Sie eine Mängelkarte von der Polizei erhalten? Haben Sie eine Aufforderung von der Straßenverkehrsbehörde erhalten, Ihr Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit untersuchen zu
lassen?
Wenn Sie eine sogenannte Mängelkarte von der Polizei bekommen haben, sollten
Sie unverzüglich die darauf beschriebenen Mängel an Ihrem Fahrzeug beseitigen lassen.
Die Abstellung dieser Mängel muss durch die Person/Institution bestätigt werden, die auf
der Karte angekreuzt ist. Die Mängelkarte ist der zuständigen Polizeidienststelle in der
angegebenen Frist zurückzusenden. Sollte dies nicht geschehen, gibt die Polizei eine
Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde (Zulassungsstelle) weiter. Auf Grundlage des § 5
der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wird die Zulassungsstelle einschreiten und eine
Überprüfung oder Vorführung des Fahrzeugs anordnen – oder den Betrieb des Fahrzeugs untersagen.
Das gleiche kann geschehen, wenn das Fahrzeug nach einem Unfallschaden nicht mehr verkehrssicher ist.
Sollten Sie zu solch einer Untersuchung durch die Zulassungsbehörde aufgefordert werden, sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Benötigen Sie ein Gutachten aufgrund eines Unfalls
oder möchten Sie eine Termin für eine Haupt-
untersuchung ihres Fahrzeuges.
(TÜV Termin)
AUTO-EXPERTS
TASSONE GMBH
Kölner Straße 40 | 40211 Düsseldorf
info@auto-experts.de
0211 / 973090
![]()
Ein sehr freundliches und kompetentes Team berät in allen Fragen rund ums Auto.
von Bernd, http://www.branchen-info.net